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   LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16   

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https://dejure.org/2018,23385
LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16 (https://dejure.org/2018,23385)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.07.2018 - L 15 AS 686/16 (https://dejure.org/2018,23385)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - L 15 AS 686/16 (https://dejure.org/2018,23385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anspruch auf ergänzende Leistungen für Auszubildende

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennenswertes Engagement; Arbeitslosengeld II; Arbeitsmarktbezogenheit der SGB II -Leistungen; atypische Situation; Ausbildung; BAföG ; Bedarfsunterdeckung; Erkrankungen von Familienangehörigen; Fallgruppen; Gefährdung der Ausbildung; Gesetzeszweck von § 7 Abs. 5 SGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16
    Mit Blick auf den Wortlaut der Norm - die Härte muss eine besondere sein - geht die Rechtsprechung davon aus, dass die normale, also die allein durch den Ausschluss von den Leistungen entstehende Härte nicht ausreicht (vgl. die Entscheidungen des BSG vom 01.07.2009 und 06.09.2007, a.a.O.).

    Hier muss eine durch objektive Gründe (z.B. den Nachweis der Anmeldung zur Prüfung, wenn alle Voraussetzungen für diese Prüfung erfüllt sind) belegbare Aussicht bestehen, dass die Ausbildung mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in absehbarer Zeit durch einen Abschluss zu Ende gebracht wird (BSG 6.9.2007 - B 14/7â??b AS 36/06 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 6).

    (2.) Eine bereits weit fortgeschrittene und bisher kontinuierlich betriebene (!) Ausbildung ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls wegen einer Behinderung oder Krankheit gefährdet, wird aber in absehbarer Zeit zu Ende gebracht; hier kann die Behinderung oder Krankheit nur in Bezug auf die Verzögerung der Ausbildung angeführt werden (auch hierzu erstmals BSG 6.9.2007 - B 14/7â??b AS 36/06 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 6).

    Denn beim Kläger ist es gerade nicht so, dass der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung aufgrund von BAföG, Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert gewesen wäre, die nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen wären (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R).

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16
    Zwar können sich in dem Fall, dass sich Ausbildungsförderleistungen im Einzelfall als nicht bedarfsdeckend erweisen, jedenfalls dann, wenn nicht ausbildungsgeprägte Bedarfe - wie hier für Unterkunft und Heizung - betroffen sind, ausnahmsweise ergänzende Leistungsansprüche nach dem SGB II ergeben (vgl. z.B. Urteil des BSG vom 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R).

    Soweit für den Kläger eine Bedarfsunterdeckung im streitgegenständlichen Zeitraum bestanden hat, ist dies eine Folge der Ausgestaltung der Ausbildungsförderleistungen und keine das Leistungssystem des SGB II berührende Frage (vgl. z.B. Urteil des BSG vom 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R, mit Verweis auf Bundesverfassungsgericht vom 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16
    Deshalb sind es vor allem arbeitsmarktbezogene Gründe, die einen besonderen Härtefall ausmachen können (vgl. BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R).

    (3.) Eine durch BAföG oder BAföG förderungsfähige Ausbildung stellt objektiv belegbar - weil besondere soziale und/oder persönlichkeitsbedingte Problemlagen nachweisbar sind, die eine Ausbildung für den Zugang zum Erwerbsleben eine so herausragende Bedeutung erlangen lassen, dass es unzumutbar wird, sie aus finanziellen Gründen abzubrechen - die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt dar und der Berufsabschluss ist nicht auf andere Weise (z.B. durch eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, [...]) erreichbar (s. BSG 6.9.2007 - B 14/7â??b AS 28/06 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 und 30.9.2008 - B 4 AS 28/07 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 9).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16
    Der Begriff der besonderen Härte in § 27 Abs. 4 Satz 1 SGB II a.F. ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. z.B. BSG vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG sind drei Konstellationen (vgl. BSG vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R), worauf die Beteiligten im Verfahren zu Recht hingewiesen haben, maßgeblich:.

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16
    (3.) Eine durch BAföG oder BAföG förderungsfähige Ausbildung stellt objektiv belegbar - weil besondere soziale und/oder persönlichkeitsbedingte Problemlagen nachweisbar sind, die eine Ausbildung für den Zugang zum Erwerbsleben eine so herausragende Bedeutung erlangen lassen, dass es unzumutbar wird, sie aus finanziellen Gründen abzubrechen - die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt dar und der Berufsabschluss ist nicht auf andere Weise (z.B. durch eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, [...]) erreichbar (s. BSG 6.9.2007 - B 14/7â??b AS 28/06 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 und 30.9.2008 - B 4 AS 28/07 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 9).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 27/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16
    So hat das BSG (Urteil vom 15.06.2016 - B 4 AS 27/15 R) die Rechtsprechung zur Abtrennbarkeit des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunft und Heizung, die als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld geltend gemacht werden, auf den Zuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II übertragen, denn dieser ist als dem Anspruch auf Kosten der Unterkunft vergleichbare eigenständige Leistung ausgestaltet; Entsprechendes kann auch für das Darlehen nach Abs. 4 der Vorschrift gelten.
  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11

    Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16
    Soweit für den Kläger eine Bedarfsunterdeckung im streitgegenständlichen Zeitraum bestanden hat, ist dies eine Folge der Ausgestaltung der Ausbildungsförderleistungen und keine das Leistungssystem des SGB II berührende Frage (vgl. z.B. Urteil des BSG vom 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R, mit Verweis auf Bundesverfassungsgericht vom 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16
    Es sei auch kein besonderer Härtefall nach § 27 Abs. 4 Satz 1 SGB II gegeben, da mit Blick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 B) keine außergewöhnlichen, schwerwiegenden, atypischen und möglichst nicht selbstverschuldeten Umstände vorliegen würden.
  • LSG Hamburg, 31.08.2005 - L 5 B 185/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, besonderer Härtefall beim

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2018 - L 15 AS 686/16
    Konstellation "3" ist die einzige Möglichkeit für Auszubildende, deren Ausbildungsende noch in weiterer Ferne liegt, sich auf einen "besonderen Härtefall" berufen zu können (s. - noch vor den Entscheidungen des BSG - für einen Medizinstudenten im Physikum LSG Hmb 31.8.2005 - L 5 B 185/05 ER AS, FEVS 57, 150)" (a.a.O.).
  • BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des

    Dieser Leistungsausschluss verfolgt ebenfalls den Zweck, keine versteckte Ausbildungsförderung auf zweiter Ebene außerhalb des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R - FEVS 61, 104; BayLSG, Urteil vom 18. Juli 2018 - L 15 AS 686/16 - EuG 2019, 449).
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